3.2 Bilder

Wir schreiben das Jahr 2013. Wie bereits erwähnt, ist das Urheberrecht als Gegenstand der Analyse nicht besonders interessant, denn entweder wird das Urheberrecht so geändert, dass es ökonomisch sinnvoll ist oder es werden sich Tauschmärkte entwickeln, bei denen die Lizenzierung so erfolgt, dass eine Vermarktung ökonomisch möglich ist.

Für Content Provider wie die infos24 GmbH ist das Urheberrecht also kein besonders spannendes Thema, weil sich Content Provider nur mit Dingen beschäftigen können, die "ewig" gleich bleiben, was z.B. bei Sprachen der Fall ist, bei grundlegenden wirtschaftlichen Zusammenhängen oder bei Grundlagen der Informatik. Rentabel kann Content nur produziert werden, wenn er sich, einmal erstellt, nicht mehr ändert, bzw. Gültigkeit und Relevanz behält.

Das Urheberrecht in seiner jetzigen Form ist aber ein ephemeres Problem. Sollte der Leser sich also im Jahre 2018 befinden, so kann es sein, dass ihm das hier Dargestelle etwas "skurril" erscheint, weil das Urheberrecht bereits an die ökonomischen Bedingungen angepasst wurde. Einen gewissen Erkenntniswert wird es aber trotzdem haben. Es zeigt prinzipiell Probleme, die dann entstehen, wenn Rechtssprechung nicht von einer öffentlichen Debatte kontrolliert wird. Andere Bereiche, z.B. die Einführung von Instrumenten des operativen und strategischen Controllings werden, solange es Bürokratien gibt, immer relevant sein. Im Übrigen ist es, wie der Autor meint, ein illustratives Beispiel zu dem, was in der www.economics-reoloaded.de gesagt wurde. Dort beschäftigt sich der Autor mit der institutionalisierten Bildung und den Vorstellung Milton Friedmans zu diesem Thema. Der Autor würde sagen, dass Milton Friedman seine Thesen am ungeeigneten Objekt illustriert. Bei Justitia hätte er es leichter gehabt.

Der Fall mit den Bildern ist nun wesentlich einfacher, als der mit Musik. Hier wird der Markt langfristig durch Angebot und Nachfrage geregelt und das Internet schlägt hier gnadenlos zu. Die weitgehende Irrelevanz der Verwertungsgesellschaft Bild und Kunst ergibt sich hieraus.

Haupteinnahme der Verwertungsgesellschaft Bild und Kunst ist der Anteil an den ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte Gebühren. Die ZPÜ erhebt nach weitgehend unklaren Kriterien Gebühren auf jeden Datenträger (CD, DVD, Stick, Festplatte etc.), bzw. auf jedes Gerät, mit dem Daten vervielfältigt werden können (CD Brenner, Scanner etc.) bzw. in der Lage ist, urheberrechtlich geschütztes Material zu speichern bzw. zu vervielfältigen.

Von diesem Geld geht dann ein Teil an die Verwertungsgesellschaft Bild und Kunst (wiederum nach einem unbekannten Schlüssel). Dass das Verfahren schwachsinnig ist, ist offensichtlich. Schwachsinnig ist es, weil das urheberrechtlich geschützte Material, so es denn überhaupt in der vermuteten Größe auf den Datenträger landet, WELTWEIT zusammengesammeltes Material ist. Da es aber keinerlei Aussagen darüber gibt, aus welchen Weltteilen das Material stammt, kann es auch nicht an die Urheber, bzw. deren Verwertungsgesellschaften durchgereicht werden. Wir haben also eine simple, primitive Abzocke. Spätestens hier wird klar, dass es nicht um die Urheber geht. Zumindest den Urhebern im Ausland, nützt das Verfahren nichts.

Bestenfalls bringt es inländischen Fotographen, Malern, Bildhauern etc. etwas. Weder die ZPÜ noch die Verwertungsgesellschaft Bild und Kunst veröffentlicht natürlich konkrete Zahlen.

Gleiche Liga ist die Abgabe der Bibliotheken an die Verwertungsgesellschaft Bild und Kunst. Auch hier ist die Fiktion, dass vor allem Bücher deutscher Urheber ausgeliehen werden. Zumindest für Universitäten dürfte dies kaum zutreffen.

Auch wenn die telefonische Rücksprache mit der VG Bild und Kunst ergab, dass ein ausländischer Autor, der an fünf Uni Bibliotheken vorhanden ist berücksichtigt wird, löst das nicht das Problem, denn die Uni Bibliotheken leiten gar nicht weiter, welche Autoren ausgeliehen werden und bei Präsensbibliotheken ist die auch gar nicht möglich.

Das übernächste Problem besteht darin, dass es über das Internet zunehmend freien Content gibt. Die infos24 GmbH z.B. erstellt Sprachportale, die hinsichtlich Umfang, linguistischer Durchdringung, Vielseitigkeit, Authentizität über käuflich am Markt erwerbbare Programme weit hinausgehen und Unternehmen wie die infos24 GmbH gibt es millionenfach. Da letztlich freier Content wirtschaftlich erfolgreicher ist, bzw. für kleine Unternehmen die einzige Möglichkeit ist, in den Markt einzusteigen, wird es immer mehr freien Content geben, der dann wiederum auf CDs, DVDs, Sticks etc. landet. Die Fiktion, dass auf Speichermedien urheberrechtlich geschütztes Material landet, wird im Zeitablauf immer unwahrscheinlicher.

Das Modell der ZPÜ wird also in der Zukunft immer hirnrissiger. In dem Moment, in dem Bücher in digitaler Form vorliegen, findet auch eine "Globalisierung von Inhalten" statt. Praktisch die gesamte Weltliteratur vor 1943 (2013 - 70 => Zeitpunkt ab dem die Inhalte frei sind) liegt in digitaler Form vor und kann im Internet heruntergeladen werden. Teilweise vertont und illustriert, mitsamt Übersetzung.

Das bisschen Literatur nach 1943 spielt da eigentlich keine Rolle. Der weit überwiegende Teil entfällt auf die 2500 Jahre vorher. Das Urheberrecht in seiner jetzigen Form, im großen ganze eine reine Abzocke, ist das Ergebnis guter Lobbyarbeit, bei vollkommener Abwesenheit von Transparenz. Bei keiner Verwertungsgesellschaft ist klar, wie die Gelder konkret verteilt werden, wie viel die ZPÜ einnimmt, wie die ZPÜ Gelder verteilt werden, wie sich die Fiktion rechtfertigt, dass auf Speichermedien urheberrechtlich geschütztes Material landet und wieso der Gesetzgeber davon ausgeht, dass dies überhaupt passiert, denn die Vervielfältigung von urheberrechtlichen Material ist ja verboten.

Wir haben die skurrile Situation, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Bürger widerrechtlich urheberrechtlich geschütztes Material speichern und kassiert hierbei sozusagen prophylaktisch ab. Das ist so ähnlich, wie wenn man prinzipiell davon ausgeht, dass Autofahrer zu schnell fahren, so dass man prophylaktisch mal Bußgelder erhebt.

Fotografen und andere Knipser sehen im Moment das lukrativste Geschäftsmodell darin, darauf zu hoffen, dass irgendjemand ihre Bilder "raubkopiert" und dann abzukassieren. Kurzfristig ist das kein schlechtes Geschäftsmodell, da bislang alle die Verwendung von Bildern als Lappalie, vergleichbar mit illegalem "Kirschessen" bei freistehenden Bäumen, empfunden haben, folglich unachtsam waren, so dass es häufig passiert. Ähnlich wie beim „Klauen“ von Kirschen, die andernfalls verfaulen würden, entsteht aber kein Schaden, sondern lediglich ein entgangener Gewinn und das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, auch wenn Justitia das anders sieht.

Ein Schaden entsteht, wenn der Geschädigte finanzielle Mittel einsetzen muss um den Schaden zu beheben, bzw. seine Lebensqualität durch den Schaden sinkt. Entgangener Gewinn ist kein Schaden. Die Situation ist, was Bilder angeht, nach der Urheberrechtsverletzung die gleiche wie vorher. (Bei Musik ist das etwas anders, siehe oben). In 99 Prozent der Fälle rund um Urheberrechtsverletzung im Bereich Bild wäre es zu keiner Lizenzierung gekommen, es sei denn diese hätte nur ein / zwei Euro betragen. Die "verständigen Geschäftspartner", von denen § 97 UrhG ausgeht, folgt man den Kommentaren, hätten in 99 Prozent der Fälle keinen Vertrag geschlossen, weil der Rechtenutzer entweder auf das Bild komplett verzichtet hätte, weil der Mehrwert, zumal der finanzielle, fast Null beträgt und er zweitens, wie in dem Verfahren, das dieser Untersuchung zugrunde liegt, innerhalb von nur wenigen Sekunden auf ein anderes Bild hätte ausweichen können.

Langfristig sprechen die ökonomischen Fakten gegen dieses Modell. Bezahlt wird langfristig nur, unabhängig davon, was Justitia meint, der Aufwand, den es den Verwerter kostet, das Bild entweder selbst zu produzieren oder es sich für einen Preis zu verschaffen, der geringer ist, als der Aufwand, den er selber betreiben müsste, indem er eben selbst ein Bild macht, scannt und es für das Internet aufbereitet.

Für Produktbilder bei ebay oder einem Fall, wie er diesem Verfahren zugrunde liegt oder ein Trivialmotiv ist dieser Aufwand sehr, sehr gering. Mehr als 5 Euro dürfte in den meisten Fällen kaum drin sein, zumal auch die Abwicklung des Lizenzkaufes ein Aufwand bedeutet (email schreiben, warten, Antwort lesen, zurück schreiben, Geld überweisen etc.etc.). Zu den zahlreichen Prozessen kommt es, weil 99 Prozent der Bevölkerung von einer Lappalie ausgehen, was es auch tatsächlich ist und nicht mit der Irrenlogik von Justitia rechnen. Wird aber mit der Irrenlogik von Justitia gerechnet, ist das Geschäftsmodell tot, weil es dann wesentlich billiger wird, die Bilder selbst schnell zu erstellen.

Die Preise, die sich Justitia vorstellt, sind im Internetbereich nicht refinanzierbar, was die Urheber von Lichtbildnern natürlich auch genau wissen. Da sie die Bilder meist ja selbst ins Netz stellen, ist ihnen vollkommen klar, dass mit einem einzigen Bild in 99 Prozent der Fälle nichts verdient wird. Illustrativ ist hierbei auch HGM Press, die Bildagentur, die von der gleichen Rechtsanwälten vertreten wird, Eugen Klein et alter, die auch an dem Verfahren beteiligt waren, das dieser Untersuchung zugrunde liegt. Für ein Schlangenbild machte Eugen Klein et alter 1839 Euro geltend, siehe Spiegel Bericht: Abmahnungen: Bilder, Blogger und eine Morddrohung. Dasselbe Bild wurde aber auch dem Spiegel selbst angeboten, wobei ursprünglich ein Betrag von 25 Euro genannt wurde, der aber jetzt im ursprünglichen Spiegel Artikel nicht mehr zu finden ist, dafür aber in einer älteren Version, wie man hier sieht, siehe www.textmining.tu-berlin.de. Was den Spiegel veranlasst hat seine Angaben zurückzuziehen, ist unklar. Klar ist aber, dass auch der Spiegel keine 1839 Euro mit einem Bild erwirtschaften kann. Der TKP (Tausender Kontakt Preis) für eine Werbefinanzierte Seite beträgt 20 Euro. Diese eine Seite des online Angebots des Spiegels mit dem Schlangenbild müsste also 1839 / 20 * 1000 = 91950 Mal aufgerufen werden, um diesen Betrag zu erwirtschaften. Das ist völlig utopisch, zumal der Autor bezweifelt, dass der TKP bei 20 Euro liegt, auch wenn solche Werte offiziell angegeben werden. Das wäre das zwanzigfache dessen, was google adsense kostet.

Ein Betrag von 25 Euro, den der Spiegel ursprünglich nannte, erscheint also realistisch. Die Urheber bzw. die Bildangenturen, wissen also, was die Bilder eigentlich wert sind. § 97 Urhg, in der Art, wie er von den Gerichten ausgelegt wird, schützt tatsächlich die Urheber, allerdings müsste genauer definiert werden, was Schutz hier eigentlich konkret bedeutet. Die marktwirtschaftliche Ordnung beruht auf einem LEISTUNGSWETTBEWERB und der Staat schützt nur diesen Leistungswettbewerb, für Details siehe. Der Leistungswettbewerb beinhaltet, dass die überlegene Marktleistung eines Unternehmens der Gesellschaft dienlich ist. Der Chinese, der es fertig gebracht hat, Smartphones für 60 Euro zu produzieren, nützt der Gesellschaft. Leistungswettbewerb bedeutet nicht, dass obsolete Geschäftsmodelle qua Gesetz aufrecht erhalten werden. Wenn Bernd Neumann, seines Zeichens Kulturstaatsekretär, meint, dass das Urheberrecht die kulturelle Vielfalt schütze, siehe Urheberrecht in der digitalen Welt und er unter kultureller Vielfalt Knispbilder versteht, wie sie milliardenfach täglich geknipst werden, dann ist sein Verständnis von kultureller Vielfalt gelinde gesagt eigenartig.

Tatsächlich dient § 97 UrhG dazu mit belanglosen Bilder ohne Wert Einnahmen zu erzielen, weil kein Normalbürger auf die Idee käme, dass die Verwendung eines Knispbildes zu einer Kostennote von über 2000 Euro führen kann, wie in diesem Fall. Das Geschäftsmodell § 97 UrhG funktioniert nur solange, wie die Leute noch nicht begriffen haben, was für einen Irrsinn Justitia ausgebrütet hat und auf den Trick reinfallen.

Allerdings hat dann § 97 UrhG weder die kulturelle Vielfalt geschützt, noch ist das Geschäftsmodell nachhaltig. Dafür aber hat es eine verheerende Wirkung auf das Ansehen der Rechtssprechung. Wobei, wie gesagt, der § 97 UrhG selbst gar nicht das Problem ist. Das Problem ist die Anwendung des Paragraphen durch die Gerichte, die offensichtlich ihren hungerleidenden Kollegen etwas unter die Arme greifen wollen. Aber auch dieses Geschäftskonzept dürfte langfristig eher nicht funktionieren. Je stärker der Missbrauch des Rechts wird, desto mehr werden sich die Leute informieren und auf anwaltliche "Hilfe" verzichten, was ja bis zum Amtsgericht geht und je inkompetenter / skrupelloser sich die Anwaltszunft gibt, desto verstärkt wird man darüber nachdenken, den Anwaltszwang aufzuheben. Zunehmend wird sich die Frage stellen, ob der Anwaltszwang den Konsumenten schützt oder ihn nicht schlicht verarscht.

Die eigentliche Tragödie des Urheberrechts ist aber gar nicht das Urheberrecht, bzw. die Rechtssprechung. Das eigentlich grauenhafte an dem Phänomen ist das erbärmliche intellektuelle Niveau, auf dem die Diskussion geführt wird. So meint z.B. Bernd Neumann.

Kulturelle Vielfalt in Gefahr

Wenn jedoch die Rechte der Urheber nicht mehr beachtet werden und für schöpferische Werke nicht mehr bezahlt wird, hat dies weitreichende Folgen: Nicht nur die materielle Lebensgrundlage der Künstlerinnen und Künstler - zum Beispiel der Komponisten, Autoren oder Fotografen - ist in Gefahr, auch Investitionen in die Kultur – etwa durch Musik- und Filmproduzenten oder Verlage – wird der wirtschaftliche Boden entzogen.

Die Folge wird unweigerlich der Verlust unserer kulturellen Vielfalt sein. Denn wenn es nicht mehr möglich ist, von kreativer Arbeit zu leben, wird es nur noch wenige geben, die es sich leisten können, sich dennoch künstlerisch zu betätigen. Und wenn es ökonomisch sinnlos ist, in kreatives Schaffen zu investieren, werden dies nur noch wenige tun. Die Bundesregierung setzt sich daher für ein starkes Urheberrecht ein, das gleichermaßen online wie offline gilt.

aus: Urheberrecht in der digitalen Welt

Bernd Neumann ist also der Meinung, dass die kulturelle Vielfalt geschützt wird, wenn bei einem Knipsbild eines Autoreifens, das bei einem Verkauf bei ebay zur Produktdarstellung genutzt wurde, ein Streitwert von 6000 Euro angesetzt wird, siehe Streitwert bei ungenehmigter Verwendung von Lichtbildern auf eBay.

Unserem steuerfinanzierten Staatsekretär sollte mal jemand erklären, dass ein abgeknipster Autoreifen kein Beitrag zur kulturellen Vielfalt ist. Autoreifen sehen überall auf der Welt gleich aus. Der Streitwert ist aber ein Beitrag zur Vermehrung von Rechtsanwälten.

Deren Anzahl hat sich nämlich tatsächlich in den letzten 20 Jahren auf jetzt 160 000 niedergelassene Rechtsanwälte verdoppelt. Das Urheberrecht, in der jetzigen Anwendung durch die Gerichte, verhindert also vor allem eine nötige berufliche Umorientierung von Rechtsanwälten und je später diese erfolgt, desto schwieriger ist sie. Da sich letztlich, zumindest im Bereich Bilder, Lösungen durchsetzen werden, die ökonomisch für den Anbieter und den Nachfrager sinnvoll sind, also weltweit operierende Datenbanken, die weltweit Bilder einsammeln und für Cent Beträge lizenzieren, wird der Abmahnsumpf früher oder später ausgetrocknet. Die Einnahmequelle wird versiegen, die Abmahn- und Gegenabmahnindustrie wird sich neue Betätigungsfelder suchen müssen. Herr Neumann wird dann feststellen, dass die Entstehung solcher marktnaher Lösunger die „Urheber“ noch viel tiefer trifft.

Viel verheerender als der illegale download dürfte für Verlage und Musikindustrie die Tatsache sein, dass der legale download über Dienste wie Amazon, iTunes, Android Shops etc. die Gewinnmargen deutlich verringert. Amazon und iTunes kassieren über 50 Prozent der Verkaufserlöse. Die Gewinnmargen für Bücher bei einem Verkauf über Amazon liegt also dicht bei Null, was den Diogenes Verlag z.B. ja auch zum Ausstieg aus der Partnerschaft veranlasst hat.

Es ist ein uriges Phänomen, dass sich unser Kulturstaatsminister mit dem vermeintlichen Verlust durch illegale downloads beschäftigt und nicht mit dem Abschmelzen der Gewinnmargen bei den legalen downloads. Hätten Verlage und Musikindustrie mehr Zeit und Geld in die Entwicklung von Diensten wie iTunes gesteckt und weniger Geld in Lobbyarbeit investiert, stünden sie heute besser da. Das Kernproblem der Verlage und der Musikindustrie besteht darin, dass man sie im Grunde immer weniger braucht. Die infos24 GmbH verkauft Bücher, weltweit. Allerdings brauchen wir hierfür keinen Verlag. (Wobei sich Amazon für die infos24 GmbH nicht rechnet. Bei 50 Prozent Provision für Amazon wäre die Gewinnmarge Null, da der Druck des Buches unter diesen Konstellationen zu teuer ist. Die infos24 GmbH braucht aber auch iTunes und Konsorten nicht. Man kann die Programme direkt von uns auf den Tablett PC laden.)

Der prinzipielle Irrtum unseres Staatsekretär Neumann, der uns teuer zu stehen kommt, wie man auch hier sieht Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt besteht darin, die Dynamik marktwirtschaftlicher Ordnungen nicht zu kapieren. Er geht von relativ einfachen Prämissen aus, etwa der, dass keine hochwertigen Werke mehr entstehen, wenn der Urheber hierfür nicht bezahlt wird. (Wir wollen hier das Urheberrecht gar nicht in Frage stellen. Mit realistischen Streitwerten, sinnvollen Abmahnungen und realistischer Berechnung der Nachlizenzierung ist es durchaus ein sinnvolles Instrument. Wir bezweifeln nur, dass dies das einzig denkbare Geschäftsmodell ist.)

Die Grundannahme ist falsch. Total falsch. Man hätte vermuten können, dass z.B. eine Enzyklopädie wie Brockhaus, Encyclopaedia Britannica etc. urheberrechtlich geschützt werden müssen, weil etwas in der Art anders nicht entstehen kann. Wir haben aber alle lernen müssen, dass online Enzyklopädien (Wikipedia) komplett kostenlos sind, kostenlos kopiert, zitiert, auf DVDs gepresst werden können und Wikipedia inzwischen inhaltlich alles was wir an Enzyklopädien kennen um das Zigfache übersteigt. Nach der Bernd Neumann Logik hätte dies ja gar nicht sein dürfen, denn Wikipedia ist in allen Verwendungen frei wie Freibier. Gegen die These von Bernd Neumann spricht also die normative Kraft des Faktischen.

Weiter betreibt die infos24 GmbH ein Projekt, bei dem es allein um die Darstellung der kulturellen Vielfalt geht, in allen Aspekten. Linguistisch, musikalisch, kulturell. Wir arbeiten sogar innerhalb jedes Kulturkreises noch mal an einer Binnendifferenzierung. Auch diese Programme sind frei wie Freibier, bis auf die Tatsache eben, dass wir nicht wollen, dass die Programme komplett im Internet noch mal veröffentlicht werden (das würde google als Spam werten und alle rauswerfen) und man einmalig, wenn man es kauft, einen Obulus entrichten muss. Danach kann man die Programme beliebig oft vervielfältigen (allerdings nicht die Kopien verkaufen). Die Logik dahinter ist schlicht. Zum einen wäre ohne das kostenlose Angebot ein Werbebudget nötig, über das wir nicht verfügen. Zum anderen erhoffen wir uns, das wir über diesen Weg Material zurückerhalten, das wir nach didaktischen Gesichtspunkten aufarbeiten können (eingesprochen Texte, Kapitel zu grammatikalischen Detailproblemen, Musik etc.).

Last not least gäbe es in vielen Ländern dieser Erde ohnehin keinen Markt. Entweder man versorgt Länder wie Kuba kostenlos oder man versorgt sie gar nicht. Die Zahlungsfähigkeit ist Null. Gleiche Liga Bolivien, Peru etc.. Die Logik von Bernd Neumann läuft also darauf hinaus, dass man riesige Bereiche des Globus aufgrund mangelnder Zahlungsfähigkeit von der kulturellen Vielfalt ausschließt. Davon halten wir gar nichts. Wenn es eine technische Möglichkeit gibt, den Globus zu versorgen und der "Schaden" lediglich in entgangenem Gewinn besteht, den man ohnehin nicht erlöst hätte, gibt es keinen Grund, nicht den gesamten Globus zu versorgen. (Wenn es interessiert: Die Programme für die Spanisch sprechende Welt sind www.frances-online.de www.curso-de-aleman.de www.curso-de-ingles.de www.curso-de-italiano.de ähnliches haben wir für Französisch und Englisch, was dann in weiten Bereichen von Afrika funktioniert.)

Ein weiteres Argument setzt nun zwei Stufen höher an, näheres hierzu in der www.economics-reloaded.de unter dem Menuepunkt Adorno. Bei der Kultur haben wir es mit vermachteten Märkten zu tun. Ziel der dort agierenden Unternehmen ist nicht die kulturelle Vielfalt, sondern die Produktion für eine möglichst große Masse homogener Konsumenten. Bernd Neumann argumentiert parallel zur Salami Logik. Wird der Metzger nicht bezahlt, produziert er so wenig eine Wurst, wie der Künstler ein Bild. Das mag sogar eingeschränkt stimmen, bzw. die Debatte wollen wir jetzt einfach mal nicht philosophisch ausdehnen, allerdings fällt dem Autor kein bedeutender Künstler ein, außer vielleicht Rubens, der zu Lebzeiten bequem von seiner Kunst leben konnte. Zweifel bestehen nur an der kulturellen Vielfalt. Die Salami Metzger Analogie klingt logisch. Lässt man aber das Geschehen am geistigen Auge vorbeiziehen, fällt einem so richtig kein Beispiel auf, wo das zutrifft.

Kulturelle Vielfalt bedeutet eben das exakte Gegenteil von dem, was die Kulturindustrie für sinnvoll hält. Produktion für einen total zersplitterten Markt für Konsumenten mit völlig unterschiedlichen Interessen.

Der Fachmann für Neue Medien Bernd Neumann wird dem gespannt lauschenden Publikum sicher erklären können, wieso ausgerechnet das Urheberrecht mehr für die kulturelle Vielfalt leistet als youtube, wo man sich alles, was einem so an Fremdartigem unterkommen kann, auch mal konkret anschauen und anhören kann.

Pech für Bernd Neumann ist auch, dass eine der online Petitionen mit den meisten Unterzeichnern, überwiegend Musiker, Komponisten und Veranstalter, die bereits oben erwähnte Petition von Monika Bestle, einer Organisatorin von Konzerten, siehe Bürgerliches Recht - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vom 19.05.2009 sich genau dagegen wendet. Verwertungsgesellschaft verhindern mit ihrer einheitlichen Tarifstruktur kulturelle Vielfalt.

Phantasie trifft auch auf Wirklichkeit bei der Klage des Verbandes der Fotojournalisten FREELENS gegen google, siehe freelens-verklagt-google.

Beklagt wird, dass google bei seiner Bildersuche in mehreren Ländern und in Deutschland auf Smartphones dazu übergegangen ist, Bilder nicht mehr als thumbnails sondern in Originalgröße zu zeigen, wodurch keine Notwendigkeit mehr gegeben sei, auf die Seite zu gehen, wo sich das Originalbild befindet, wobei der Link zum Originalbild aber angegeben ist.

Leider verkennen die Fotojournalisten ihre Machtposition. Selbst wenn sie sich vor Gericht durchsetzen, wird google das wenig jucken. Er kann auf die Bilder deutscher Fotojournalisten ganz einfach, ohne jede finanzielle Auswirkung, verzichten, was er wohl gegebenenfalls tun wird, wie er es auch schon bei den belgischen Zeitungsverlegern getan hat, die Geld dafür wollten, dass google sie in seinen Index aufnimmt.

Google wird die Situation realistischer einschätzen. Er sorgt dafür, dass die Bilder überhaupt gefunden werden, kostenlos. Hat jemand Interesse an dem Bild, kann er sich mit dem Urheber in Verbindung setzen. Eine kostengünstigere Marketingaktion gibt es nicht und wem das nicht gefällt, der kann sich aus dem google Index auch wieder austragen. Alternativ könnte google auch anbieten, dass er nur die Bilder in seinen Index aufnimmt, die seinen AGBs zustimmen. Das würde bedeuten, dass sich den Leuten, die zustimmen, ein wesentlich größeres Publikum erschließt, was dann wiederum dazu führt, dass alle zustimmen. Es ist ein vielleicht bedauerliches Faktum marktwirtschaftlicher Ordnungen, dass man nur die Ansprüche geltend machen kann, die sich aus der Marktleistung ergeben und für google ist der Wert der Bilder deutscher Fotojournalisten eben in etwa genau so hoch, wie der deutscher Presseverlage, nämlich Null und genauso wenig wie er aufgrund der Klagen deutscher Presseverlage seine Suchmaschine ändern wird, sowenig wird ihn der Verband der Fotojournalisten dazu bringen, seine Bildersuche zu verändern.

Für alle Beteiligten, Musikindustrie, Fotographen, Verlage gilt, dass sie die Spielregeln des Internets akzeptieren müssen und im Internet gibt es eben nun mal kein kostenloses Marketing. Das Internet ist zu dem geworden, was es ist, weil es Millionen und Abermillionen von Seiten gibt, die dort hochwertigen Content kostenlos zur Verfügung stellen. Ohne diesen kostenlosen Content wäre das Internet so interessant wie ein Haufen zusammengelöteter Drähte. Weil der kostenlose Content, und andere Dienste, zur Verfügung steht, ist das Internet ein interessanter Vertriebskanal geworden. Ohne Content ist das Internet wie ein Einkaufladen in einer Zone ohne Fußgänger. Mit hochwertigen Content wird es zum Ku'damm, Champs Elysees, Trafalgar Square, Fith Avenue whatever. Was die Musikindustrie, Presseverlage, Fotographen etc. wollen ist relativ einfach. Sie wollen das Vertriebspotential nutzen, aber selber nichts dazu beitragen, das Internet noch interessanter und damit für Marketingzwecke noch attraktiver zu machen. Die Spielregeln sind im Internet aber ganz einfach.

Entweder man liefert selber hochwertigen Content, das ist die Strategie der infos24 GmbH oder man zahlt in irgendeiner Form. Den Fotojournalisten ist es völlig unbenommen, sich aus jeder Suchmaschine auszuklinken bzw. über die robot.txt dafür zu sorgen, dass sie nie gespidert und gelistet werden. Dann müssen sie aber selber zusehen, wie sie Traffic bekommen. Oder sie akzeptieren, dass irgendeine Suchmaschine ihren Content so verwendet, dass ein Ausgleich zwischen dessen ökonomischen Interessen und den Interessen des Urhebers stattfindet. Sowenig wie man einen Laden in der Friedrichstraße / Berlin für Null Euro mieten kann, sowenig gibt es kostenlos ein sonniges Plätzchen im Internet.

Anstatt zu klagen, hätte freelens seine Zeit besser damit verbracht, ökonomisch tragbare Konzepte zu entwickeln. Ein Anfang wäre gewesen, eine spannende Website hochzuziehen, die selber ein gewisses Vermarktungspotential besitzt. Im Übrigen würde der Autor den Fotojournalisten raten, mal etwas über den Tellerrand zu schauen und sich mit Multimedia Programmierung, Layout Print und Digital, texten etc. etc. zu beschäftigen. (Was er im Übrigen auch Musikern empfehlen würde. Bei denen wäre noch die Fähigkeit, Musik selbst professionell aufzunehmen hinzuzufügen.) Neue Medien bieten ein enormes Potential marktfähige Produkte ohne Verlag zu erstellen und zu vermarkten. Allerdings muss es drauf haben. Die allerunglücklichste Strategie ist Klagen und auf den Gesetzgeber hoffen, dass dieser via Urheberrecht irgendwas verändert. Das Urheberrecht hat schon jetzt keine Akzeptanz mehr in der Bevölkerung. Wird an diesem Rad weitergedreht, werden sich andere ökonomische Alternativen noch rascher etablieren.

Die VG Wort hat acht Positionen zum Urheberrecht veröffentlicht. Dies sind alle grauenhaft. Besonders grauenhaft wird es aber bei der siebten These. Die VG Wort behauptet, dass die Nutzer "Raubkopien" nicht mehr mit dem Argument widerlegen können, dass es keine digitalen Angebote gäbe, denn diese seien nun reichlich vorhanden. Die These ist richtig, aber genau mit diesen legalen Angeboten wird den Urhebern, vor allem bei Büchern, das Fell gnadenlos über die Ohren gezogen. Der Provisionssatz von 50 Prozent, den Amazon kassiert, ist ökonomisch, bei aufwendiger gedruckten Büchern, kaum machbar, bzw. drückt die Gewinnspanne nahe an Null, weshalb ja auch viele Verlage aus dem System ausgeschieden sind. Anstatt dass sich die VG Wort nun für alternative Vertriebsmodelle einsetzt, behauptet sie schlicht, dass die bestehenden Vertriebswege den Urhebern nützen. Tatsächlich ist aber der Buchhandel eigentlich ziemlich effizient organisiert. Bestellt der Autor ein Buch telefonisch beim Buchhändler um die Ecke, hat er es am nächsten Tag, wesentlich schneller als über Amazon, auch wenn er es selber abholen muss. Was der Buchhandel hätte tun müssen, ist die Veröffentlichung seines Katalogs plus Angabe des nächsten Buchhändlers. Dann hätte man das Buch zur Hinterlegung beim nächsten Buchhändler bestellen können. Befindet sich der Buchhändler in der Fläche, entsteht das Problem, dass die Wege für den Kunden weit sind, was in Berlin natürlich nicht der Fall ist. Für dieses Problem hätte man dann eine Lösung suchen können.

Unter Umständen jeder Buchhändler eine andere. Die VG Wort behauptet zwar, dass an der Verbesserung der Vertriebswege gearbeitet wird, aber das sieht der Autor nicht. Ein schweres Manko ist z.B., dass Buchhändler nicht auf die Buchbestände der englisch sprechenden Welt zugreifen können. Des Weiteren wirft der Katalog von Amazon auch exotische Bücher aus, wie z.B. die Werke von Alfredo Pareto im Orginal. Ähnliches gilt auch für Musik. Bei Vertrieb eines Liedes über iTunes bleiben unter Umständen nur 30 Prozent, das bleiben bei knapp 1 Euro für ein Lied 30 Cent, beim Urheber bzw. Rechteverwerter hängen, weil iTunes abkassiert und der für iTunes nötige Zwischenhändler ebenfalls. Wenn also, wie VG Wort schreibt, ohne Vergütung gar nichts funktioniert, dann wäre es günstig, sich nicht von ganz wenigen Unternehmen, die zunehmend den Markt monopolisieren, das Fell über die Ohren ziehen zu lassen.

Den Punkt acht, Aufklärung der Öffentlichkeit, buchen wir dann wieder unter dem Stichwort Geschwätz. Das ist das ewige Tralala vom ausgebeuteten Urheber, dem bösen User, der gratis Mentalität und das hohe Lied der Kultur.

Die harten Fakten sind die. Es sind die Anbieter kostenloser Dienste, die das Internet zu einem interessanten Vertriebskanal machen. Wer diese Vertriebskanal nur billig nutzen will, aber nichts beitragen will, ist ein Schmarotzer.

Damit kann der einzelne Urheber nichts anfangen und damit ist ihm auch nicht geholfen, weil das vermeintlich massenhaft stattfindende "raubkopieren" nicht das Problem des Urhebers ist. Das Problem des Urhebers besteht in 99 Prozent der Fälle darin, dass er nicht mal raubkopiert wird. Solange er vollkommen unbekannt ist und die Vermarktungskanäle von der Kulturindustrie beherrscht werden, wird er nicht mal raubkopiert. Realistischer dürfte die Annahme sein, insbesondere bei Bildern, dass die "Raubkopie" ein lukratives Geschäftsmodell ist.

Der Autor geht eher davon aus, dass in dem Moment, in dem das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für die Tatsache steigt, dass in gerichtlichen Verfahren gnadenlos abgezockt wird und die "Raubkopie" unterbleibt, die Urheber noch weniger verdienen. Bei dem Verfahren, dass dieser Analyse zugrunde liegt, kann davon ausgegangen werden, dass der Urheber seine Bilder ausschließlich über diesen Weg kostenpflichtig für den online Bereich "lizenziert", da er sie normalerweise, wie die Recherchen des Autors ergaben, für den online Bereich kostenlos zur Verfügung stellt. Wir kommen darauf zurück, wenn wir den Schriftsatz von Frau Benz detailliert analysieren.

 


update
Vorwort
Ausgangspunkt


Das Urheberrecht aus
oekonomischer Sicht


Abmahn und Gegenabmahnindustrie


Rahmenbedingungen
der Rechtsanwaelte
Diskussion
der Problematik ausserhalb systemischer Zusammenhaenge


Detaillierte Darstellung des Verfahrens
Home | Impressum | Datenschutzerklärung