3.1 Musik

Im Zentrum der Debatte stehen ganz zweifelsohne urheberrechtlich geschützte Musikstücke. Bilder, Texte und Filme spielen in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle. Bei Musik gehen die allermeisten Prozesse wiederum um das Anbieten von urheberrechtlich geschützter Musik in peer to peer Netzwerken, seltener um das Anbieten von Musik auf Websites. Einzige Ausnahme: Die Auseinandersetzung zwischen der GEMA und der google Tochter youtube. Da google ja seither alle von der GEMA gesperrten Videos mit einem wunderschönen "Leider ist dieses Video, das Musik von XXX beinhaltet, in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat" verziert. (Wogegen wiederum die GEMA mit dem Argument klagt, dass sie die Nutzungsrechte nicht verweigert habe, was wiederum eine ziemlich chancenlose Argumentation ist. Die GEMA vertritt, das ist eine ganz eigenwillige Logik, das "Weltrepertoire an Musik", geht also davon aus, dass der Urheber / bzw. dessen Erben eines jeden Musikstückes auf diesem Globus bei irgendeiner Verwertungsgesellschaft in irgendeinem Land diese Globus Mitglied ist und damit in Deutschland von der GEMA vertreten wird.)

Die Situation bei Musik ist nun, das ergibt sich aus der Lebenswirklichkeit, weit komplexer als bei Bildern. Die Möglichkeit der Nutzung von Bildern im privaten Bereich ist beschränkt, quantitativ wie qualitativ. Viele Leute haben 500 Lieder auf irgendwelchen CDs, Sticks, Schallplatten, Festplatten etc.etc. und hören diese auch ständig. Aber nur wenig Leute schauen sich immer wieder Bilder an. Will man sie an die Wand hängen, ist die digitale Form etwas ungeeignet, druckt man sie aus, kauft man besser gleich einen Druck, der Ausdruck mit einem Plotter auf Plakatgröße wird verdammt teuer. Die Nachfrage nach Bildern ist also durchaus überschaubar, das Angebot überwältigend und die meisten Bilder sind damit schlicht wertlos. Eine ökonomisch sinnvolle Strategie ist es hier, auf welchen Wegen auch immer, dafür zu sorgen, dass möglichst viele Bilder "raubkopiert" und nachträglich lizenziert werden müssen. Die Abmahnung ist weitgehend sinnlos.

Bei Musik / Filmen gibt es natürlich die Megahits und hier ist es tatsächlich ökonomisch sinnvoll, dass der Urheber bzw. derjenige, der die Nutzungsrechte zusammengekauft hat, den illegalen download verhindert. Die Abmahnung macht also ökonomisch Sinn, auch für den Urheber / Rechteverwerter (wobei eigentlich ganz selten der Urheber klagt, meistens klagen die Verwerter, also Musikkonzerne wie Warner, Universal, EMI, Sony Music). Liest man sich die Urteile durch, ist zumindest teilweise zu erkennen, dass Gerichte sich bei der Festsetzung der Lizenzgebühren nach § 97 Urhg zumindest ansatzweise bemühen, sich an den Wortlaut des Gesetzes zu halten. Die nachträgliche Lizenz übersteigt also das, was bei einer vorab Lizenzierung zu zahlen gewesen wäre, nicht um das 200 fache, wie in dem Fall mit dem Bild, der dieser Untersuchung zugrunde liegt, sondern nur um das zehnfache. Eigentlich soll nach § 97, nimmt man das Gesetz wörtlich, was Richter selten tun, Gesetze sind mehr, zumindest wenn man die Erfahrungen des Verfahrens, das dieser Untersuchung zugrunde liegt, verallgemeinern kann, eher so eine grobe Orientierung, genau die Summe gezahlt werden, die bei einer vorab Lizenzierung zu zahlen gewesen wäre. Wir kommen auf die Problematik der "subjektiven Auslegung" von Gesetzen noch zurück, wenn wir das eigentliche Verfahren besprechen.

Die Kernfrage ist aber eine andere. Die völlige unterschiedliche Stellung der Verwertungsgesellschaft für Musik (GEMA), der Verwertungsgesellschaft für Bild und Kunst und der Verwertungsgesellschaft für Text (VG Wort) ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Das Angebot bei Bildern ist üppig, sehr, sehr üppig. Wer ein bestimmtes Motiv sucht findet zu jedem Thema über die google Bildersuche Tausende von Bildern, bei den Highlights, Sonnenuntergänge, Palmen, Julia Roberts, Juliette Binoche, etc. etc. auch mal Millionen und unter diesen Tausenden ist dann auch eines dabei, dass unter einer creative common erworben werden kann. Wer doch nicht fündig wird, kann es auch bei fotolia und Co für ein Apple und ein Ei kaufen. Ähnliches gilt für Literatur. Wer einen Kindle kauft, kann sich gleich mehr Literatur kostenlos auf den Kindle laden, nämlich alle Werke, deren Autor schon 70 Jahre tot ist, als er jemals in Tausend Jahren lesen geschweige denn verarbeiten kann. Unter diesen Auspizien interessiert sich natürlich niemand mehr für die Verwertungsgesellschaft Bild und Kunst oder für die VG Wort.

Der breiten Öffentlichkeit ist nicht mal bekannt, dass es die überhaupt gibt. Ganz im Gegensatz zur GEMA, die es in der öffentlichen Wahrnehmung zu „Ruhm und Ehre“ gebracht hat, wobei ihre Tätigkeit zwar als ähnlich undurchschaubar eingeschätzt wird wie die von Al Capone, dessen Glanz und Charme ihr aber abgeht.

Mit der Knappheit des Angebots hängt es auch zusammen, ob eine Verhandlungsposition gegenüber google vorhanden ist oder nicht. Die Klage des Photographenverbandes Freelans gegen die google Bildersuche wird absehbar vollkommen ins Leere laufen, weil google, ähnlich wie beim Leistungsschutzrecht, auf deren Inhalte ohne weiteres verzichten kann. Setzen sie sich mit ihren Forderungen durch, dass in Deutschland Bilder nur als Thumbnails in der google Bildersuche erscheinen dürfen, dann wird google nicht seinen Dienst umprogrammieren. Er wird schlicht die deutschen Bilder aus dem Index eliminieren.

Er wird auch keine Sonderwurst braten für deutsche Zeitungsverleger. Klagt tatsächlich ein Verlag aufgrund des Leistungsschutzrechtes, dann fliegt dieser Verlag aus dem google Index. Genau dies hat google nämlich mit den belgischen Verlegern bereits getan, worauf diese dann um eine Wiederaufnahme bettelten. Bei Bildern und Pressetexten, überwiegendn Trash Content, der in beliebiger Anzahl produziert werden kann, ist das Problem die Vermarktung, nicht die Produktion. (Für eine detaillierte Analyse von Presseerzeugnissen siehe Präliminarien in www.economics-reloaded.de.) Und damit ergibt sich auch die eindeutige Machtposition. In der Vermarktung hängen die Anbieter dieser Leistungen vollkommen von google ab. Die Anbieter dieser Inhalte brauchen google, aber google braucht diese Anbieter nicht. Er promotet sie zwar kostenlos, kann aber, wenn Forderungen gestellt werden, die für google unrentabel sind, diese auch schlicht aufs Abstellgleis schicken.

Die Politik geht ganz überwiegend davon aus, in Tausenden und Abertausenden von Stellungnahmen, z.B. Urheberrecht im Netz stärken, Mit vollen Segeln in die Vergangenheit etc. etc.., dass das Kernproblem der Urheber darin besteht, dass ihre Rechte im Netz nicht ausreichend geschützt werden, allerdings hat sich keiner dieser Politiker jemals, ganz im Gegensatz zum Autor dieser Seiten, konkret mit der Vermarktung von Musik beschäftigt. Die infos24 GmbH lässt nämlich tatsächlich Musik komponieren, siehe z.B. hier Volverán las oscuras golondrinas. Die Politik unterschätzt gnadenlos, aber gnadenlos, die Schwierigkeiten bei der Vermarktung von Inhalten, sei es Text, Musik, Filme, Bilder. Das hängt auch damit zusammen, das Juristen im Allgemeinen, und Politiker sind überwiegend Juristen, keine Ahnung von Wirtschaft haben, nicht den allerblassesten Schimmer und keinerlei Berufserfahrung.

Dass die öffentliche Diskussion bei Texten und Bildern anders läuft als bei Musik hängt also mit den öffentlich wahrgenommenen Knappheistsignalen ab. Die Musik ist professioneller organisiert. Zum einen werden Musikstücke professionell gehyped, wie etwa Tokyo Hotel und zum anderen ist es der Musikindustrie gelungen, die Rechte an allen Musikstücken, die irgendwie Bedeutung haben, aufzukaufen. Was eventuell noch frei sein könnte, wird durch die GEMA Vermutung erledigt. Zu Deutsch: Es gibt, juristisch gesehen, gar keine freie Musik. Wenn ein Musikstück z.B. eigentlich frei ist, aber unter einem Pseudonym erscheint, greift die GEMA Vermutung LG Frankfurt: Auch bei Pseudonymen greift “Gema-Vermutung”. Die Tendenz, das Angebot an Musik knapp zu halten ist offensichtlich. Die GEMA spielt das Spiel der Musikverlage. Nähere Begründung siehe unten.

Bei verwaisten Werken, also bei Werken, wo der Aufenthaltsort des Urhebers / bzw. dessen Erben unbekannt sind und wo weder der Urheber / bzw. dessen Erbe Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, greift ebenfalls die GEMA Vermutung. (Das System muss man jetzt verstehen. Ist ein Komponist IRGENDWO auf der WELT bei IRGENDEINER VERWERTUNGSGESELLSCHAFT Mitglied, dann "vertritt" die GEMA seine Rechte, auch wenn er gar nichts weiß von seinem Glück und er von der GEMA nie einen Cent erhält.) Das heißt, die GEMA sackt das Geld zwar ein, überweist es aber an niemanden, da man schlecht Geld an jemanden überweisen kann, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist. Das betrifft mehr Werke als man denkt. Für den spanisch sprechenden Raum hat der Autor das mal stichprobenartig geprüft. Er hat bei der von der GEMA angegebenen Schwestergesellschaften angerufen. Resultat: Kein Mitglied. Daraufhin hat er der GEMA mitgeteilt, dass ihre Angaben falsch sind, worauf die GEMA eine neue Schwestergesellschaft nannte. Auch dort hat der Autor angerufen. Resultat: Kein Mitglied. Daraufhin hat er..... Des Weiteren gibt es das Problem, dass der Komponist unbekannt ist. Bei dem bekannten Lied Guantanamera, Guajira Guantanamera ist nur sicher, dass der Text von José Martí stammt (entnommen aus dessen Gedichtband Versos Sencillos), wer die Melodie geschrieben hat, ist völlig unklar, siehe Origen de La Guantanamera, von Maria Argelia Vizcaino. Sie schreibt.

José Pardo Llada, en su Diccionario de Nostalgias Cubanas escribió: «La Guantanamera no tiene autor conocido. Nació de la inspiración de algún trovador popular posiblemente de la provincia de Oriente, al cantar en homenaje a una guajira de Guantánamo».

José Pardo Llada schreibt in in seinem Wörterbuch der Nostalgie: "Die Guantanamera hat keinen bekannten Autor. Sie entstammt der Inspiration eines populären Troubadors, vermutlich aus der östlichen Provinz (Angabe bezieht sich auf Kuba, also irgendwo bei Santiago de Cuba oder Guantánomo), mit der dieser seiner Verehrung für eine Guajira (Frau einer bestimmten ethnischen Gruppe) aus Guantánamo Ausdruck verlieh".

Hierbei ist jetzt sonnenklar, dass wenn jemand dieses Lied covered, also neu einspielt, und es auf eine Website setzt, die GEMA angerollt kommt. Der Fall wird dann vor Gericht landen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor einem Richter, mit einem ähnlichen geistigen Horizont, wie in dem Verfahren, das dieser Analyse zugrunde liegt. Der Beklagte wird also ein paar Tausend Euro locker machen, obwohl der Komponist des Liedes kein GEMA Mitglied ist und kein Verlag die Nutzungsrechte haben kann. Dass der Kläger, GEMA oder Musikverlag, also gar nicht aktiv legitimiert ist, wird keine Rolle spielen. Das Problem ist überhaupt nicht exotisch, wie der Leser vielleicht meint. Das Problem tritt bei allen Kulturräumen auf, die "Volksmusik" über Jahrhunderte zu einer immer komplexeren Kunstform entwickelt haben, also z.B. auch für den spanischen, persischen, arabischen Kulturraum. Etwas anders ist die Situation im englischen Kulturraum, siehe www.classic-rocks.com. Hier sind die Verhältnisse so eindeutig, dass selbst die GEMA inzwischen aufgegeben hat. Im deutschen Kulturraum ist das noch nicht so klar. Für Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne können durchaus mal GEMA Gebühren fällig werden, siehe Rabimmel, Rabammel, Rabumm.

Auf was der Autor letztlich hinaus will, wird er gleich sagen. Noch eine Zwischenbemerkung.

Die infos24 GmbH arbeitet momentan an einem Projekt, dessen Ziel es ist, alle musikalischen Traditionen der spanisch sprechenden Welt darzustellen. Würde man jetzt alle Musik nehmen, die tatsächlich frei ist, wäre das natürlich ein relativ einfaches Unterfangen. (Die Betonung liegt auf relativ. Tatsächlich ist es auch dann noch ziemlich kompliziert.) Man müsste nur das vorhandene Repertoire nachspielen. Da aber prinzipiell die GEMA Vermutung gilt und diese durch nichts, auch nicht durch die präziseste wissenschaftliche Analyse widerlegt werden kann, vor allem dann nicht, wenn der Richter ein eher schlichtes Gemüt ist, bleibt nichts anderes übrig, also zu jedem Stil ein eigenes Lied neu zu komponieren. In diesem Fall, und nur in diesem Fall, kann natürlich nachgewiesen werden, dass der Komponist kein Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. Völlig anders als Politiker sich das also vorstellen, sorgt das Urheberrecht in seiner jetzigen Form überhaupt nicht für kulturelle Vielfalt. Es verunmöglicht bzw. verkompliziert die Darstellung von Kulturen extrem. Das Urheberrecht ist der Garant kultureller Einfalt.

Genau genommen bedeutet es den Tod bzw. das völlige Verschwinden von Kulturgut aus dem öffentlichen Raum. Lieder wie dieses, Valparaíso oder Le chant des Partisans die für den jeweiligen Kulturkreis eine enorme Bedeutung haben, wären ohne die google Tochter youtube, die finanziellen Mittel hat Prozesse ohne Ende zu führen, tot.

Der einzige, der im Moment genug Macht hat, kulturelle Vielfalt gegen die schlichten Gemüter aus Justitia und Politik durchzusetzen ist google. Es ist naheliegend, dass die GEMA und die Verlage ein Interesse daran haben, dass zur Auflockerung des z.B. Spanisch Unterrichts an Gymnasien nur Shakira und Juanes eingesetzt werden soll, hier sind die Urheber klar und der Einsatz dieser Lieder im Unterricht ist eine öffentliche Darbietung und kostenpflichtig. Allerdings vermitteln diese zwei allein weder ein komplettes Bild der Kultur der spanisch sprechenden Länder, noch sind sie das Interessanteste, was dort zu finden ist.

Wir können also feststellen, dass durch die GEMA Vermutung zusammen mit dem massenhaften Aufkauf von zweifelhaften Rechten durch Musikverlage das Angebot an freier Musik künstlich verknappt, bzw. auf Null reduziert wird. Bei Musik ist also gelungen, was bei Bildern und Text nicht gelingt. Würde man das Verfahren der GEMA parallel auf Bilder und Texte anwenden, würde dies bedeuten, dass für JEDES Bild die Verwertungsgesellschaft Bild und Kunst und für JEDEN Text die VG Wort zuständig wäre. Knipst also jemand privat ein Bild und stellt es ins Netz, dann müsste er sich erst von der Verwertungsgesellschaft Bild und Kunst bescheinigen lassen, dass das Bild frei ist und der Autor müsste, veröffentlicht er Texte, sich erst von der VG Wort bescheinigen lassen, dass er den Text selbst geschrieben hat. Der GEMA ist also etwas gelungen, die Durchsetzung der GEMA Vermutung, der Vertretungsanspruch für JEDES musikalische Werk, was jeder in einem anderen Bereich als völlig abwegig bezeichnen würde. Hinzukommt, dass es die Verlage geschafft haben für jedes nur irgendwie relevante Werk die Rechte zu bekommen unabhängig davon, ob man diese Rechte überhaupt erlangen konnte. Bei Guantanamera, Guajira, Guantanamera z.B. wirft die GEMA Datenbank das aus.

FERNANDEZ DIAZ, JOSE 00087515158 Komponist
SEEGER, PETER 00028237979 Bearbeiter
FERNANDEZ DIAZ, JOSE 00087515158 Textdichter
FALL RIVER MUSIC INC 00009728669 Originalverleger
ANTHEM MUSIC AND MEDIA FUND LLC 00577449106 Sub-Verleger
FIGS D MUSIC 00533878031 Sub-Verleger
THE BICYCLE MUSIC COMPANY 00533895718 Sub-Verleger
WINTRUP MUSIKVERLAGE WALTER HOLZBAUR 00076454163 Sub-Verleger

aus: GEMA Repertoirdatenbank Hier verblüfft wirklich jeder einzelne Eintrag. Ob Jose Fernandez Diaz der Komponist ist, wird in der Wissenschaft, siehe oben, allgemein verneint. Das Lied ist weit älter. Noch verheerender ist aber, dass José Fernandez Diaz zwar einen eigenen Text zu der Melodie geschrieben hat, diese aber nicht die Version ist, die Pete Seeger zugrunde legt. Der Version von Pete Seeger liegt eindeutig der Text von José Marti zugrunde, wie man sieht, wenn man vergleicht.

Das ist der Text von José Martí

Yo soy un hombre sincero,
de donde crece la palma,
y antes de morirme quiero
echar mis versos del alma.

Mi verso es de un verde claro
y de un carmín encendido.
Mi verso es un ciervo herido
que busca en el monte amparo.

Cultivo una rosa blanca,
En julio como en enero,
Para el amigo sincero
Que me da su mano franca.

Con los pobres de la tierra
quiero yo mi suerte echar.
El arroyo de la sierra
me complace más que el mar.
Ich bin ein aufrichtiger Mensch
von da, wo die Palme wächst,
und bevor ich sterbe, möchte ich
mir meine Verse von der Seele singen.

Mein Vers ist von hellem Grün
und von entflammtem Rot
Mein Vers ist ein verwundeter Hirsch
der im Gebirge Zuflucht sucht

Ich ziehe eine weiße Rose heran,
im Juli wie im Januar,
für den ehrlichen Freund
der mir seine offene Hand reicht.

Mit den Ärmsten der Erde
will ich mein Schicksal abwerfen.
Der Bach im Gebirge
erfreut mich mehr als das Meer.

Text und Übersetzung entnommen aus Wikipedia

Die Version von Pete Seeger findet sich bei youtube, siehe Pete Seeger, Guantanamera. Dass es mit dem Spanisch nicht so genau hinhaut, liegt an den Spanisch Kenntnissen von Pete Seeger. Der Text ist aber unstrittig von José Martí. Dass ein kubanisches Gericht 1993 die Rechte an dem Lied José Fernandez Diaz zugesprochen hat, heißt nicht viel. Juristen sind schlichte Gemüter, in totalitären Staaten wie dem heutigen Kuba mit Sicherheit noch schlichter als in Demokratien, aber auf jeden Fall schlicht. Ein wissenschaftlicher Artikel über den Komponisten der Melodie ist der bereits oben erwähnte Artikel von Maria Argelia Vizcaino. Sie kommt schlussendlich zu diesem Schluss (Dabei lassen wir es dann bewenden. Wir wollen nur mal beispielhaft zeigen, wie aberwitzig der Anspruch der GEMA ist, das Weltrepertoire an Musik zu vertreten eigentlich ist.

En Conclusión: 1.- La melodía ya existía desde el siglo XIX pero no tan definida, era la evolución de la fusión del Pasacallo más Montuna. 2.- Joseíto la tomó para su Noticiero cantado y le reafirmó su melodía constante. 3. - Orbón le ajustó los versos de Martí. 4.- Primero, según Pardo Llada, la cantó en Cuba Leo Brauwer en 1961, sobrino-nieto de Lecuona. 5.- Angulo, ex-alumno de Orbón, se la llevó a New York y se la mostró a Seeger, a la sazón colega de Joan Baez y buscando canciones protestas. El resto, ya lo sabemos, es historia conocida. La Guantanamera dio la vuelta al mundo, en un disco larga duración titulado «Spanish Album The Sandpipers», en la que aparecían como autores Martí-Angulo-Seeger. Zusammenfassung: 1.- Die Melodie existierte schon im 19. Jahrhundert, wenn auch nicht so klar ausgeführt. Es handelt sich um eine Verschmelzung des Pascallo und Montuna (zwei Tanzstile). 2.- Joseíto (das ist der Kosename in Kuba für José Fernandez Días) nahm die Melodie für seine gesungenen Nachrichten (notiviero cantado waren Nachrichten, die in den dreißiger Jahren von einem Radio in Havanna / Vedado gesungen vorgetragen wurden). 3.- Orbón (1925 - 1991 war ein kubanischer Komponist) untersetzte die Melodie mit Versen von Martí. 4.- Zum ersten Mal wurde sie, nach Pardo Llada (kubanischer Journalist, der mit Fidel und Che Guevara in der Sierra Maestra gegen das Regine Batista kämpfte, dann aber Kuba aufgrund von Differenzen mit Fidel Castro in Richtung Cali / Kolumbien verließ) von Leo Brauwer (eigentlich Juan Leoviglio Brouwer Mesquida, geb. 1939 in Kuba) in Kuba 1961 gespielt, Großneffe von Lecuona (Ernesto Lecuono 1895 - 1963, kubanischer Komponist und Musiker). 5.- Angulo (Héctor Angulo geb. 1932, kubanischer Komponist, der in New York studiert hat) und zeigte sie Seeger (Pete Seeger (geb. 1919, US amerikanischer Musiker), der zum damaligen Zeitpunkt ein Kollege von Joan Baez war und nach Protestliedern Ausschau hielt (ähnlich wie Joan Baez war auch Pete Seeger in der Friedensbewegung engagiert). Den Rest kennen wir dann, die Geschichte ist bekannt. Die Guantanamera fand weltweit Verbreitung durch eine Langspielplatte mit dem Tilte "Spanisches Album The Sandpipers" (Sandpipers war die Band um Pete Seeger), wo Martí (José Martí, kolumbianischer Dichter und wichtige Figur im kubanischen Unabhängigkeitskrieg gegen die Spanier), Angulo und Seeger.

Damit lassen wir diese musikwissenschaftlichen Überlegungen mal auf sich beruhen. Es ist unschwer, Tausende solcher Beispiele zu finden. Es wurde aber deutlich, dass die Urheberschaft eines sehr großen Teils des Musikrepertoires unklar ist und auch wenn sie klar ist, kann es passieren, dass der Urheber bzw. dessen Erben nicht mehr auffindbar ist. In diesem Fall stimmt an dem GEMA Eintrag gar nix. Weder ist der Textdichter José Fernandez Días, der Textdichter ist José Martí, noch ist José Fernandez Diaz der Komponist, das Lied ist viel älter. Krass ist natürlich die Unterschlagung von José Martí, der ist nämlich ein kubanischer Nationalheiliger.

In beiden Fällen, Komponist unklar, Komponist / dessen Erben "verschollen", hat die GEMA eigentlich keinen Vertretungsanspruch, was aber, aufgrund der GEMA Vermutung, juristisch nie durchgesetzt werden kann. Auf der anderen Seite wird die Verwertung dieser Musik konsequent verhindert, weil die GEMA Gebühren nicht refinanzierbar sind. Genau genommen, diesen Weg beschreitet die infos24 GmbH, es ist einfacher, billiger, präziser, ökonomisch eher realisierbar, und geringerer bürokratischer Aufwand, Stücke in einem bestimmten Stil nachkomponieren zu lassen.

Es stellen sich nun zwei Fragen. Was bedeutet das für die kulturelle Vielfalt und was haben die Urheber von einer künstlichen Verknappung des Angebots.

Der Standardspruch Politiker aller Couleur ist der, dass das Urheberrecht das geistige Eigentum schütze und so kulturelle Vielfalt bewahre. Exakt müsste man so formulieren: Das Urheberrecht ist, was den Bereich Musik angeht, bestenfalls ein Austarieren zwischen kultureller Vielfalt und den ökonomischen Interessen der Verwertungsgesellschaften, Labels und der Urheber in dem jeweiligen Land, wo die Verwertungsgesellschaft ihren Sitz hat.

Aus welchem Gesetz sich die GEMA Vermutung ableitet, ist etwas unklar. Genannt wird der § 13 c Urheberwahrnehmungsgesetz. Mit viel Phantasie kann man das da rauslesen. Wie dem auch immer sei, sie gilt und gegen die GEMA Vermutung richtet sich eine der meist unterzeichneten Online Petitionen, siehe Urheberrecht - Aufhebung der sogenannten GEMA-Vermutung vom 28.08.2012. Die Befürworter der GEMA Vermutung diskutieren nun natürlich nicht, das ist naheliegend, mit der kulturellen Vielfalt. Sie argumentieren damit, dass die GEMA Vermutung die Verwaltungskosten senkt und damit die Ausschüttung an die GEMA Mitglieder erhöht. Das Argument ist natürlich urig. Um deutsche Urheber zu schützen werden ausländische Urheber platt gemacht, denn diese werden nach diesem Schema nicht gespielt. Da die GEMA einen einheitlichen Tarif setzt, kann Repertoire jenseits des Mainstreams nur vermarktet werden, wenn irgendjemand draufzahlt.

Genau genommen senkt das natürlich nicht nur die Verwaltungskosten, sondern erhöht auch schlicht die Einnahmen, weil ja Gebühren für Musikstücke eingezogen werden, für die die GEMA gar nicht vertretungsbefugt ist.

Das weiter von den Befürwortern vorgetragene Argument, dass die GEMA Vermutung ja widerlegt werden könne, ist Unsinn. Das hat der Autor wochenlang, in diesem Fall handelte es sich um ein verwaistes Werk, versucht, siehe oben.

Eine Anfrage bei Bundesjustizministerium für Justiz, Schreiben liegt hier vor, ergab als Antwort, dass es keine verwaisten Werke gebe. Inzwischen gibt es in der EU - Kommission eine breite Debatte über verwaiste Werke. So tief wollen wir aber nicht einsteigen.

Die dritte Wirkung der GEMA Vermutung, außer Senkung der Verwaltungskosten und Erhöhung der Einnahmen zu Lasten ausländischer Urheber, ist natürlich eine Reduktion des Angebots. Viele Nachtclubs, Diskotheken könnten komplett gemafrei bespielt werden. Gerade im Bereich Salsa, Rumba, Tango, also Musik aus dem Spanisch sprechenden Raum, gibt es ohne Ende Musik, die eigentlich frei ist. Eine kurze Reise durch Kuba mit Ankauf entsprechender CDs, bringt genug Musik. Legt man noch ein paar CUCS, also moneda convertible, oben drauf, komponieren die so was auch neu. Wenn es dann noch nicht reicht, muss man halt noch durch Kolumbien, Mexiko, Brasilien reisen.

Aber selbst wenn man von diesem Problem absieht, bleibt immer noch die Frage, ob über das derzeitige System, Wahrung der Rechte durch international vernetzte Verwertungsgesellschaften, die Urheber tatsächlich erhalten, was ihnen zusteht. Das könnte man natürlich herausfinden indem man bei Komponisten (bzw. dessen Erben) wie Rafael Hernández, Miguel Matamoros, Consuelo Velásquez, Mercedes Valdés, Piel Canela etc, etc. mal anklingelt.

Bei einem Einzelfall hat der Autor das mal getan, bei dem Sohn von Atahualpi Yupanqui, "Väterchen der Argentinier". Ergebnis: Er bekommt fast nichts und vor allem nicht aus dem Ausland, was kaum stimmen kann, wenn die Verwertungsgesellschaften tatsächlich an die SADAIC, die argentinische Verwertungsgesellschaft überweisen.

Dass nichts rüberkommt kann zum einen daran liegen, dass Sony Music Entertainment die Rechte zusammengekauft hat, aber nichts für die Verwertung tut, zum anderen daran, dass bei dem Weg von der GEMA über die Schwestergesellschaft SADAIC in Argentinien sich viel Geld "verflüchtigt". Das System Verwertungsgesellschaften unterliegt keinerlei Kontrolle. Ob es funktioniert hängt allein und einzig von der moralischen Integrität der handelnden Personen ab. Es gibt kein einziges Wirtschaftsunternehmen, auf dem ganzen Globus nicht, das derartig unkontrolliert ist, wie Verwertungsgesellschaften. Es ist nicht mal klar, wie das Clearing zwischen den einzelnen Verwertungsgesellschaften funktionieren soll, geschweige denn ob es so funktioniert, wie es funktionieren soll. Nach Recherchen des Autors stimmen bei etwa 25 Prozent, Stichprobe, die Angaben bzgl. der zuständigen Schwestergesellschaft nicht. Damit ist aber auch eine Überweisung nicht möglich.

Deswegen sind die Datenbanken der Schwestergesellschaften auch nicht miteinander vernetzt (gibt die GEMA zwar nicht zu, ist aber so, denn andernfalls wäre die enorme Fehlerquote nicht erklärbar). Wenn die Datenbanken aber nicht vernetzt sind, können sie unmöglich richtig sein. Meldet sich ein Mitglied bei der spanischen Schwestergesellschaft, der SGAE ab, kriegt das die GEMA gar nicht mit, was ihr natürlich, da die GEMA Vermutung gilt, ohnehin völlig egal ist. Die GEMA bekommt ihr Geld.

Wir sehen also immer wieder, dass der Fall ausreichend kompliziert ist. Landet ein solcher Fall, also z.B. eine negative Feststellungsklage (Klage über die Feststellung, dass ein Recht nicht vorliegt) vor einem Amtgericht, dann ist stark zu vermuten, was anderes kann der Autor aus seinen bisherigen Erfahrungen nicht entnehmen, dass der Richter damit gnadenlos intellektuell überfordert ist.

Die GEMA Vermutung wirkt sich also über drei verschiedene Mechanismen positiv auf die Urhaber aus, vor allem auf die Urheber in Deutschland und Mainstream. a) Das Angebot wird verknappt, b) es werden Einnahmen für Musikstücke erzielt, für die die GEMA gar keine Vertretungsbefugnis hat, c) nur ein Teil der Einnahmen, für die sie tatsächlich vertretungsbefugt ist, werden tatsächlich abgeführt.

Genauso bombensicher ist auch, dass die GEMA Vermutung die kulturelle Vielfalt nicht fördert, sondern diese massiv hemmt. Dass die Auswirkungen der GEMA Vermutung auf die kulturelle Vielfalt nicht katastrophal ist, liegt lediglich daran, dass Youtube bzw. google, die Finanzkraft hat, sich dem Wahnsinn entgegenzustemmen. So können wir ohne weiteres erfahren, was eine Zarzuela, was persische Musik ist und wer Maria Farantouri etc. etc. ist. Ohne youtube wäre das tot.

Die Argumentation, dass das Urheberrecht in seiner jetzigen Form die kulturelle Vielfalt schütze, kann man wohl getrost unter vollkommenen Blödsinn verbuchen. Das Urheberrecht in seiner jetzigen Form lässt die Vermarktung von "exotischeren" Artefakten nicht zu. Es setzt Preise, die am Markt mit dieser Art von Kulturprodukten nicht zu erzielen sind, was wiederum bedeutet, dass ohne youtube diese Werke aus dem Bewusstsein der Öffentlichkeit vollkommen verschwinden würden.

Wer also wie Bernd Neumann, seine Zeichens Kulturstaatsminister (wir schreiben das Jahr 2013) von der fördernden Wirkung des Urheberrechts schwafelt, meint professionell von der Musikindustrie (hier ist wie so oft der Namen bezeichnet, es handelt sich um eine Industrie) gehypte Belanglosigkeiten, denn nur diese können unter den aktuellen Bedingungen des Urheberrechts dargestellt werden.

Würde wir, also die infos24 GmbH, z.B. ein Musikstück nachsingen lassen, was wir könnten, denn wir haben eine professionelle Mezzosopran im Angebot mitsamt Kombo, das wir nicht auch selber haben komponieren lassen müssen und würden den Text aufbereiten, in phonetischer / grammatikalischer etc. Hinsicht analysieren, würden wir nach GEMA Tarifen drauf zahlen. Hinzu käme noch eine unendliche Bürokratie.

Die GEMA hat es also geschafft, alle Art von Musik aus dem Internet zu verbannen. Allein youtube und die Finanzkraft von google, goolge lässt es hier gelassen auf einen Prozess ankommen, sorgt für die kulturelle Vielfalt. Was immer einen auch mal interessieren könnte, bei youtube findet man es.

Man braucht jetzt nicht viel Phantasie, um sich auszurechnen, dass dieser Effekt gewollt ist. Die GEMA kann kein Interesse daran haben, Musik zu Preisen zu lizenzieren, die ökonomisch machbar sind. Ihr Interesse, wie auch das Interesse der Musikindustrie, ist die Reduktion des Angebots. Andernfalls würde sie das gleiche Schicksal erleiden wie Bilder und Text. Da das Angebot üppig und mehr als üppig ist, lässt sich damit, mal abgesehen von der Möglichkeit einen Dummen zu finden, den man dann über § 97 Urhg abzocken kann, nur Geld verdienen, wenn der Content tatsächlich hochwertig ist.

Dass dies die Logik ist kann man auch, siehe unten, der Tatsache entnehmen, dass Musikverlage die Nutzungsrechten an musikalischen Werke im zehntausender Pack aufkaufen, ohne diese in irgend einerweise zu vermarkten. Es reicht, dass sie dem Markt entzogen sind.

Damit stellen sich im Übrigen auch die Urheber schlecht, denn die GEMA hat ein ähnliches Problem mit der Kosten- und Leistungsrechnung wie Justitia. Anstatt einen realistischen Preis zu setzen und ETWAS zu verdienen, setzt sie einen Mondpreis und verdient nichts, was im Übrigen ein allgemeines Problem der GEMA ist. Setzt die GEMA für ein Fest zu Beginn der Erdbeerernte (konkreter Fall, ist ein Kunde der infos24 GmbH) als Bezugsgröße für die Berechnung der GEMA Gebühren wegen Musiknutzung (durch eine Band die Titel covered) den gesamten Bauernhof an und nicht den Hof, wo das Fest tatsächlich stattfindet, steigen die Kosten natürlich ins Astronomische. Fazit: Das Fest fällt aus, der Urheber verdient nichts und die Musiker auch nicht. Gerechnet werden müsste mit einer Deckungsbeitragsrechnung, was Gewinn bringt, wird gemacht. Vereinfacht. Jemand kann Kartoffelsäcke à 5 Kilo für 2 Euro verkaufen, dann verdient er was. Oder er kann versuchen den Kartoffelsack à 5 kg für 100 Euro zu verkaufen, dann verdient er nix. Die GEMA geht davon aus, dass hohe Preise immer zu hohem Gewinn führt. Das ist falsch. Hoher Preis kann auch zu 0 Gewinn und 0 Umsatz führen, wenn die verkaufte Menge dann Null ist.

Alternativ wäre ein Prozentsatz vom Gewinn eher mit kaufmännischem Rechnen vereinbar, als ein fester Gebührensatz, der sich obendrein noch an abstrusen Größen, wie etwa der Größe des Saales orientiert. Auch dieses Thema war natürlich bereits Thema einer GEMA Petition mit über 100 000 Unterzeichnern, siehe Bürgerliches Recht - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vom 19.05.2009.

Damit sind natürlich noch nicht alle Probleme angesprochen. Problematisch ist die ZPÜ Gebühr (Gebühren auf alle Leermedien wie CD, DVDs, Sticks etc., weil dort urheberrechtlich geschütztes Material gespeichert werden kann), bei der kein Mensch nachvollziehen kann, wie sich diese Werte ermitteln. Die infos24 GmbH z.B. hat auf den DVDs die sie verkauft nur EIGENES Material, zahlt die Gebühr aber trotzdem.

Das Gesamtbild erschüttert also etwas die These, dass im Internet nur Raubkopierer am Werk sind und der Schutz durch § 97 UrhG absolut notwendig ist. Etwa genau so plausibel ist die These, dass die GEMA und die Musikindustrie hier ganz raffiniert ihre Interessen durchsetzt und zwar jenseits der kaufmännischen Vernunft und am Rande der Legalität.

Wie die Zukunft aussieht ist relativ klar. Die Ökonomie setzt sich langfristig immer durch. Da von den 60000 Mitgliedern der GEMA nur ganz wenige, etwa 3000 tatsächlich relevante Einnahmen erzielen, die anderen erhalten mit Ach und Krach ihre Mitgliedsbeiträge zurück, wird der Trend zur Selbstvermarktung gehen. Die Selbstvermarktung wiederum kann nur funktionieren, wenn ein Teil der eigenen Kompositionen frei gegeben wird. Das wird das Angebot erhöhen. Des Weiteren werden immer mehr Stücke frei und irgendwann wird sich eine Situation einstellen, die der gleicht, die wir bereits heute bei der klassischen Musik haben. Vor diesem Hintergrund muss man auch das Bestreben der Musikindustrie sehen, die Schutzfristen auf 100 Jahre zu verlängern. Sie wollen die Verlängerung von Schutzrechten, obwohl sie sie vielleicht nur zehn Prozent der Titel, deren Nutzungsrechte sie zusammengekauft haben, tatsächlich aktiv promoten. Das Ziel ist die Verknappung des Angebost.

Tritt eine Situation ein wie wir sie jetzt schon bei Bildern und Texten haben, werden Verwertungsgesellschaften überflüssig, weil sie nur noch einen irrelevanten Teil des urheberrechtlich geschützten Materials verwalten. Die Refinanzierung wird dann über ähnliche Modelle laufen, die auch die infos24 GmbH fährt: Werbung, Verkauf von affinen Produkten etc. etc.. Bei Musik wird die Haupteinnahmequelle zunehmend Live Konzerte. Die Musik selbst wird zur Promotion genutzt. Weiter ist davon auszugehen, dass der Zugriff auf verwaiste Werke möglich ist, was das Angebot nochmals erhöht. Im Moment sieht die politisch diskutierte Lösung so aus, dass die Verwertungsgesellschaften das Geld "kommisarisch" einziehen. Das heißt das, was im Moment eigentlich illegal ist, soll legalisiert werden.

Diese Lösung wird man der Öffentlichkeit kaum vermitteln können. Wahrscheinlicher ist die Lösung, dass Unternehmen sich selbst auf die Suche nach dem Urheber machen und mit diesem einen Vertrag aushandeln, bzw. dieser sich meldet, wenn das Werk veröffentlicht wird und dann eine Nachlizenzierung stattfindet. Ist der Urheber vernünftig und berücksichtigt die ökonomische Situation des Rechteverwerters, wird es zu einer Lösung kommen. Andernfalls verdient er eben nix. Die Erfahrung zeigt aber, dass Urheber, die eben oft auch Erfahrung mit der Vermarktung von Musik haben, die Situation realistischer einschätzen, als Verwertungsgesellschaften.

Urheber wissen, dass sie meist nur einen regional begrenzten Markt bedienen und freuen sich, wenn sich jemand findet, der ein Musikstück außerhalb dieses Marktes promoten will. Weiter gibt das Internet den Urhebern und den Rechteverwertern die Möglichkeit, direkt miteinander in Kontakt zu treten. Es dürfte sehr viele Fälle geben, wo die Direktvermarktung für den Urheber interessanter ist, als die Vermarktung über Verwertungsgesellschaften. Das ist zum Beispiel so, bei allen Liedern der www.classic-rocks.de, ein Projekt, zu dem die infos24 GmbH die Texte geliefert hat. Diese werden direkt über iTunes, amazon, etc. vermarktet. Verwertungsgesellschaften spielen hier keine Rolle.

Ein Problem ist, dass Urheber von musikalischen Werken oft von der irrigen Annahme ausgehen, dass die GEMA ihre Werke schütze. Dem ist nicht so. Jedes "geistige" Werk ist ab einer gewissen Schöpfungshöhe geschützt. Mit Ausnahme von Lichtbildern, ein Thema das uns noch beschäftigen wird. Bei Lichtbildern, vulgo Photo, ist jedes Knipsbild, wie z.B. der in diesem Verfahren streitgegenständlich Taumel Lolch, urheberrechtlich geschützt, allerdings über § 72 UrhG und nicht, wie Frau Benz meint, über § 2, Abs.1 Ziffer 5 UrhG. Der Hintergrund ist an sich vernünftig. Auch ein Knipbild, aufgenommen mit einem Smartphone, kann einen hohen Wert haben, z.b. wenn jemand ein Bild schießt vom Ausbruch eines Vulkans. Die "geistige Schöpfungshöhe" spielt dann keine Rolle, er war zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort. Was der Gesetzgeber natürlich nicht berücksichtigt hat, ist das schlichte Gemüt von Richtern. Völlig belanglose Bilder, also Knipsbilder mit belanglosem Motiv, wie das hier streitgegenständliche Bild, sollten eigentlich nicht miterfasst werden. Höhere Gerichte, z.B. das von Frau Benz sinnenstellend zitierte Urteil des Oberlandesgericht Braunschweig, berücksichtigen das und erkennen, dass es sich um Microstock Bild handelt und stutzen die Forderungen des Klägers von 300 Euro auf 20 Euro zurück. Bei Frau Benz ist aber das Problem, dass sie nicht mal den Unterschied zwischen einem Lichtbildwerk nach § 2 Abs. 1 Ziffer 5 und einem Lichtbild nach § 72 UrhG erkennt. Es kann daher kaum verwundern, dass sie eigentlich die Intention eines Gesetzes nicht erfasst. Bei ihre scheitert es schon eine Stufe weiter unten.

Der langen Rede kurzer Sinn. Mit GEMA und Co werden wir uns noch eine zeitlang rumärgern, aber im Grunde ist das Geschäftsmodell out. Das Problem der Musikindustrie besteht auch nicht darin, dass "raubkopiert" wird. Das Problem der Musikindustrie besteht schlicht darin, dass das Angebot, aus den oben erwähnten Gründen, nun mal größer wird und der Markt immer weiter zersplittert wird. Diese Entwicklung war übrigens schon vor 1980 so, aber damals hat die CD der Musikindustrie noch mal kräftige Gewinne beschert. Von der neuen technischen Entwicklung, dem Internet, kann sie nicht profitieren. Im Gegenteil. Das Internet macht die Urheber von der Industrie unabhängig. Der Trend ist unumkehrbar. Es werden zwar noch eine Weile Prozesse geführt, aber das wird das Kernproblem der Musikindustrie nicht lösen.

 


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Vorwort
Ausgangspunkt


Das Urheberrecht aus
oekonomischer Sicht


Abmahn und Gegenabmahnindustrie


Rahmenbedingungen
der Rechtsanwaelte
Diskussion
der Problematik ausserhalb systemischer Zusammenhaenge


Detaillierte Darstellung des Verfahrens
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